Rendszerüzenet

Schadenbeispiele

Ein  Anästhesist wird am Wochenende zu einem Notfall in die Klinik gerufen. Als er gerade losfahren will, übersieht er in der Eile einen von hinten heran kommenden PKW, der Zusammenstoß lässt sich nicht mehr vermeiden. Am gegnerischen Auto ist die Frontpartie eingedrückt, der Schaden beläuft sich auf 3.800 €. Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Arztes kommt voll dafür auf und bezahlt auch ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer.

Der Stationsarzt der Onkologie im Klinikum St. Marien in Weimar fährt im Winter nach der Nachtschicht mit seinem Auto nach Hause. Die Straßen sind noch nicht geräumt, das Fahrzeug gerät deshalb auf schneeglatter Fahrbahn ins Schleudern, kommt von der Straße ab und rutscht mit hoher Geschwindigkeit gegen einen Baum. Den Schaden am Fahrzeug in Höhe von 6.500 € übernimmt die Kasko-Versicherung, außerdem sorgt sie dafür, dass das Auto in die Werkstatt gebracht und dem Arzt sofort ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird.

Dr. Kiss wurde in einer Diskothek mit einem Glas beworfen. Schweren Verletzung des rechten Auges. Unfallversicherer zahlt 334.000 EUR.

Prof. Dr. K. aus Berlin ist Chefarzt in der Chirurgie. Durch einen Freizeitunfall verliert er seinen Daumen der rechten Hand. In seiner Arbeit ist er dadurch stark eingeschränkt. Durch die erhöhte Gliedertaxe für Ärzte erhält er von seiner Unfallversicherung einmalig 195.000 €. Außerdem steht ihm eine lebenslange Unfallrente von 2.000 € zu, mit der er den Einkommensverlust ausgleichen kann.

Bei einer Massenkarambolage auf der Autobahn verletzt ein Glassplitter das linke Auge der Assistenzärztin so schwer, dass es erblindet. Von ihrer Unfallversicherung bekommt sie 240.000 €.

Ein weiteres Beispiel ist auch innerhalb des Krankenhauses zu finden. Dem Arzt wird von dem Arbeitgeber grobe Fahrlässigkeit bei einer Patientenbehandlung vorgeworfen. Strafrechtlich muss er dies seiner eigenen Haftpflichtversicherung melden bzw. dann auch seine Rechtsschutzversicherung einschalten!

Ein Passant wird ohnmächtig und der Arzt übernimmt Erst-Hilfe-Maßnahmen.

Der Arzt ist privat unterwegs und kommt zu einem Autounfall. Er nimmt Erste-Hilfe-Maßnahmen an den Verletzten vor. Im Nachgang ist der Verletzte der Meinung, dass der Arzt falsch gehandelt h

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Dr. Püski András

Biztosítási szakjogász

Akademischer Versicherungsmakler

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