Schadenbeispiele
Die Assistentärztin Dr. Tóth wird auf einer Autofahrt von Klinik von einem anderen Auto in einen Unfall verwickelt. Sie erleidet einen Beinbruch und ist seitdem in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt und hat wiederkehrende Schmerzen. In der Folge verklagt sie den Unfallgegner, der ihr die Vorfahrt genommen hatte, auf Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 €. Die Haftpflichtversicherung nimmt dem Verursacher das Kostenrisiko ab, die Rechtsschutz-Versicherung schützt den Geschädigten eines Unfalles bei der Durchsetzung seiner Ansprüche. Rechtsschutz zahlt für Frau Dr. Tóth die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 2.000 €, damit sie den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kann.
Herr Dr. Kovács hat für seine Praxis ein neues Untersuchungsgerät gekauft. Dieses entspricht nicht den vereinbarten Anforderungen. Es kommt zu Streitigkeiten mit dem Lieferanten, da dieser behauptet, das Gerät sei unsachgemäß bedient und dadurch beschädigt worden. Herr Dr. Kovács setzt seine Ansprüche vor Gericht durch. Im vorliegenden Fall übernimmt Rechtsschutz die Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in Höhe von 15.000 €.
Bei einer Erstbehandlung einer sehr seltenen Krankheit erfolgt von Herrn Dr. Nagy zunächst eine falsche Diagnose und Behandlung. Hierdurch soll der Krankheitsverlauf erheblich verschlechtert worden sein. Der Patient zeigt Herrn Dr. Nagy wegen fahrlässiger Körperverletzung an. Es wird ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet, dem sich der Patient als Nebenkläger anschließt. Im Berufungsverfahren wird festgestellt, dass Herrn Dr. Nagy kein Verschulden trifft. Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten von 12.000 € für Rechtsanwalt und Sachverständigengutachten.
Bei einem Internist wird eine Virus-Infektion festgestellt, die er sich vermutlich bei der Behandlung eines infizierten Patienten zugezogen hat. Obwohl die Erkrankung noch nicht ausgebrochen ist, ist es für Herr Doktor aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr erlaubt, seine Praxis für Innere Medizin weiter zu betreiben. Herr Doktor erhält von seiner Versicherung eine BU-Rente in Höhe von 1.500 Euro.
Der Kinderarzt aufgrund schwerer Depressionen konnte er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Seine Praxis musste er verkaufen.
Der Kinderarzt ist bei seinen Patienten und deren Eltern sehr beliebt. Obwohl seine Praxis sehr gut läuft, werden seinen Depressionen, mit denen er schon länger zu kämpfen hat, mit 47 Jahren so schwer, das er seinen Beruf aufgeben muss. Er übergibt seine Praxis einem Nachfolger und erhält aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, die er gleich nach seinem Studium abgeschlossen hatte, eine monatliche Rente von 3.380 EUR.
Jeder 4. wird berufsunfähig in Deutschland.
Beim Anziehen seines Arztkittels fällt dem Radiologen unbemerkt sein Schlüsselbund aus der Tasche. Als er es eine Stunde später bemerkt ist es zu spät, die Schlüssel sind nicht mehr auffindbar. Da der Arzt auch einen Hauptschlüssel für die Klinik hatte, muss die komplette Schließanlage ausgetauscht werden. Die Kosten sind enorm und belaufen sich auf 65.000 €. In seiner privaten Haftpflichtversicherung ist Schlüsselverlust mit eingeschlossen, sie kommt deshalb voll für die Kosten auf.
Bei einem Besuch beim Nachbarn wird versehentlich dessen Notebook vom Tisch gestossen. Schaden: 1500 EUR.; Versicherungsschutz: private Haftpflicht.
Dr. Püski András
Biztosítási szakjogász
Akademischer Versicherungsmakler
Wirtschaftsuniversität Wien